Das Universale Haus der Gerechtigkeit
Das erste Universale Haus der Gerechtigkeit wurde 1963 gewählt.
Es ist ein Gremium aus neun Mitgliedern, die alle fünf Jahre von den Mitgliedern aller Nationalen Geistigen Räte gewählt wird.
Als oberste Institution leitet es die Angelegenheiten der Bahai Weltgemeinde, bringt die Bahai Gesetze zur Anwendung, und wirkt gesetzgebend für Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich in den Heiligen Schriften behandelt werden.